Logo von JANNIG & REPKOW - Patentanwälte, Augsburg und Berlin

Deutsche und Europäische Patentanwälte German and European Patent Attorneys


Start
Ueber uns
Unsere Leistungen
Kostenfreie Beratung
Weitere Informationen
Kontakt


Bild auf Wer-wir-sind-Seite von JANNIG & REPKOW - Patentanwälte, Augsburg und Berlin



NEWS


Allgemein
News
Links
Warnung des DPMA vor teilweise irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen. Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Mitteilung des DPMA.


Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung innerhalb der EU
Ohne Italien und Spanien haben sich 25 EU-Mitgliedstaaten auf eine verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für ihre Hoheitsgebiete geeinigt. Die Verordnungen traten am 20. Januar 2013 in Kraft. Sie werden aber erst ab dem 1. Januar 2014 bzw. ab dem Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht Anwendung finden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf

Geänderte Praxis bei den Klassenüberschriften und Klassifikationsbegriffen der Nizzaer Klassifikation
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat zusammen mit dem DPMA und weiteren europäischen Patent- und Markenämtern am 20. Februar 2014 eine gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis bei den in den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation enthaltenen Oberbegriffen sowie eine gemeinsame Mitteilung zur gemeinsamen Praxis für die Zuverlässigkeit von Klassifikationsbegriffen veröffentlicht. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 20.02.2014.



Neue Höchstmarke beim Europäischen Patentamt: mehr als 265 000 Patentanmeldungen im Jahr 2013 (+2.8%)
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Mitteilung des EPA vom 16.01.2014.



Neuerungen beim DPMA im Designrecht
Die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten vom 2. Januar 2014 ist am 10. Januar 2014 teilweise in Kraft getreten. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Wiedergaben eines Designs zukünftig nicht mehr per Telefax eingereicht werden können (§ 4 Absatz 2 DesignV). Ferner wird in § 9 Absatz 2 DesignV klargestellt, dass die Erzeugnisangabe maximal 5 Warenbegriffe umfassen soll. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 10.01.2014.


Neue Klassifikation für eingetragene Designs
Am 1. Januar 2014 ist die 10. Ausgabe der Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) in Kraft getreten. Das Deutsche Patent- und Markenamt wendet die 10. Ausgabe der Locarno-Klassifikation seit dem 1. Januar 2014 bei allen Designeintragungen an. Außerdem werden eingetragene Designs im Rahmen der Aufrechterhaltung von Amts wegen umklassifiziert, falls sich die Klassifizierung der zu ihnen eingetragenen Warenbegriffe geändert hat. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 02.01.2014.



Geschmacksmuster werden beim DPMA nunmehr als eingetragene Designs bezeichnet
Das "Geschmacksmuster" wird nun als "eingetragenes Design" bezeichnet; das "Geschmacksmustergesetz" heißt nunmehr "Designgesetz". Damit soll dem geänderten Sprachgebrauch Rechnung getragen und so das Verständnis für den Inhalt des Schutzrechts gefördert werden. Diese Änderung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 02.01.2014.


Nichtigkeitsverfahren für eingetragene Designs beim DPMA
Es wurde ein Nichtigkeitsverfahren für eingetragene Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeführt. Bislang konnte die Nichtigkeit eines Geschmacksmusters nur im Wege einer Klage vor dem zuständigen Landgericht festgestellt werden. Nunmehr soll auch der neue Spruchkörper "Designabteilung" im Deutschen Patent- und Markenamt über Anträge auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs entscheiden. Diese Änderung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 02.01.2014.


Design-Sammelanmeldungen beim DPMA
Für das Zusammenfassen mehrerer Muster in einer Sammelanmeldung war es bislang erforderlich, dass die Muster derselben Warenklasse angehören. Dieses Erfordernis ist nunmehr entfallen, so dass auch Designs verschiedener Warenklassen Bestandteil einer Sammelanmeldung sein können. Diese Änderung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 02.01.2014.


Maschineller Übersetzungsdienst "Patent Translate" des EPA komplett
Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Mitteilung des EPA vom 17.12.2013.


Neue Amtsgebühren beim EPA
Ab 1. A beim EPA neue Amtsgebühren. Es kann sich lohnen, bestimmte Handlungen, beispielsweise die Bezahlung notification of the GPTO n in Kürze zu entrichtenden Jahresgbühren noch vor dem Inkrafttreten der Gebührenänderung vorzunehmen. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte

Einführung der elektronischen Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren des DPMA über das Internet

Die Einsichtnahme in Patent- und Gebrauchsmusterakten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) wird ab dem 7. Januar 2014 auch über das Internet möglich sein. Die elektronische Akteneinsicht ist ein gebührenfreier Service des DPMA. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Mitteilung Nr.12/13 der Präsidentin des DPMA vom 28.11.2013.


Neuerungen beim elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
Am 12. November 2013 sind Teile der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt vom 6. November 2013 (BGBl. I S. 3906) in Kraft getreten. Durch die Verordnung wurden die technischen Anforderungen an die elektronische Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern vereinfacht. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, Marken und Geschmacksmuster ohne Verwendung einer qualifizierten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Weiterhin wurden die Möglichkeiten zur signaturgebundenen Einreichung von Dokumenten (DPMAdirekt) erweitert. Prüfungsanträge in Patentverfahren sowie Rechercheanträge in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren können ab dem 12. November 2013 auch in elektronischer Form über DPMAdirekt eingereicht werden. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 12.11.2013.



Neuerungen bei fremdsprachigen Patentanmeldungen beim DPMA
Die Frist zur Einreichung der Übersetzung einer englisch- oder französischsprachigen Patentanmeldung wird auf 12 Monate nach dem Anmeldetag, höchstens jedoch 15 Monate nach dem Prioritätstag, verlängert. Versäumt es der Anmelder, die Übersetzung fristgerecht einzureichen, gilt die Anmeldung zukünftig als zurückgenommen. Selbst wenn diese Rücknahmefiktion eintritt, bleibt der Anmeldetag damit als prioriätsbegründend erhalten. Diese Änderung tritt am 1.April 2014 in Kraft. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 24.10.2013.


Neuerungen bei der Recherche für Patentanmeldungen nach § 43 PatG beim DPMA
Der Inhalt des Rechercheberichts wird um eine vorläufige Einschätzung der Schutzfähigkeit des Anmeldegegenstandes erweitert. Im Gegenzug erhöht sich die Gebühr für die Recherche um 50 EUR. Außerdem wird das Recht Dritter, einen Antrag auf Recherche zu stellen, aufgehoben.Diese Änderung tritt am 1.April 2014 in Kraft. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 24.10.2013.



Neuerungen zu Anhörungen zu Patentanmeldungen beim DPMA
Die Prüfungsstellen haben im Prüfungsverfahren auf Antrag zukünftig stets eine Anhörung durchzuführen. Außerdem sind Anhörungen im Einspruchsverfahren  zukünftig grundsätzlich öffentlich. Diese Änderung tritt am 1.April 2014 in Kraft. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 24.10.2013.



Neuerungen zum Einspruch gegen Patenterteilungen beim DPMA
Die Einspruchsfrist wird von 3 auf 9 Monate verlängert. Diese Änderung tritt am 1.April 2014 in Kraft. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweis des DPMA vom 24.10.2013.



Neuerungen zu Teilanmeldungen beim EPA
Ab 1. April 2014 können Teilanmeldungen eingereicht werden, so lange die ältere Patentanmeldung noch anhängig ist. Bisher war dies nur innerhalb von 24 Monaten nach in der geltenden Regel 36 EPÜ näher spezifizierten Prüfungsbescheiden möglich. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Mitteilung des EPA vom 18. Oktober 2013.



► Rechtliche Hinweise                    ► Impressum