UNSERE LEISTUNGEN
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Durch eingetragene
Designs können
sichtbare Erscheinungsformen von herstellbaren Erzeugnissen geschützt
werden. Der Schutz erfolgt jeweils für ein bestimmtes Schutzgebiet und
hat die Wirkung, dass ausschließlich deren Inhaber berechtigt ist,
dieses zu benutzen, und Dritten zu untersagen, das Design ohne
Zustimmung des Designinhabers im Schutzgebiet für gewerbliche Zwecken
zu benutzen.
Als Design können alle Merkmale eines
Erzeugnisses geschützt werden, wie z.B. Farbe, Form, Muster,
Oberflächenstruktur, Werkstoff oder Verzierung, die sichtbar
darstellbar sind. Dabei sind jedoch solche Merkmale vom Schutz
ausgeschlossen, die ausschließlich durch deren technische Funktion
bedingt sind, und Designs, die gegen die öffentliche Ordnung oder die
guten Sitten verstoßen.
Damit die Erscheinungsform eines
Erzeugnisses als deutsches Design eingetragen werden kann, muss
zunächst eine Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt
eingereicht werden. Bei der Anmeldung muss eine graphische Darstellung
des Designs eingereicht und die Art des Erzeugnisses angegeben werden,
für das das Design geschützt werden soll. Aus der Darstellung müssen
die besonderen Merkmale des Designs deutlich erkennbar sein. Das
Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob die Anmeldung die amtlichen
Formvorschriften erfüllt und das Design für das angegebene Erzeugnis
schutzfähig ist. Wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde,
wird das Design im amtlichen Designregister eingetragen und die
Eintragung veröffentlicht. Das Design kann auf Antrag Dritter gelöscht
werden, wenn es beispielsweise am Anmeldetag nicht neu war oder sich
der Gesamteindruck des Designs nicht wesentlich von dem anderer Designs
unterscheidet, die bereits vor dem Anmeldetag offenbart waren.
Die
Schutzdauer eines eingetragenen deutschen Designs beträgt maximal 25
Jahre. Allerdings muss zur Aufrechterhaltung des Schutzes
alle 5
Jahre eine Verlängerungsgebühr an das Deutsche Patent- und Markenamt
gezahlt werden.
Designs können nicht nur für Deutschland,
sondern auch für andere Länder geschützt werden. Dazu müssen
Anmeldungen bei den dafür zuständigen Ämtern eingereicht werden. Die
Eintragung erfolgt dann entsprechend den jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften.
Als deutsche und europäische Designanwälte können wir Ihnen sämtliche Leistungen anbieten, die zur
Erlangung und Verteidigung eines weltweiten Designschutzes sowie im
Zusammenhang mit Verletzungsangelegenheiten notwendig sind, wie
beispielsweise:
- Ausarbeitung
und Einreichung vom Designanmeldungen
- Übernahme
der Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem
europäischen Harmonisierungsamt zur Schutz von Marken und Designs
(HABM) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Betreuung
von Designanmeldungen im Prüfungsverfahren
- Betreuung
von Designs nach deren Eintragung
- Verlängerung
der Schutzdauer eingetragenen designs
- Verteidigung
von Designs im Nichtigkeitsverfahren
- Angriff
eingetragener Designs
- Beratung
und Vertretung in Verletzungsangelegenheiten
- Anfertigung
von Gutachten
- Erstellung
und Überprüfung von Lizenzverträgen
- Beratung
in sämtlichen Designangelegenheiten weltweit
- Zusammenarbeit
mit erfahrenen ausländischen Vertretern zur effektiven
Verfahrensführung im Ausland
Dies
betrifft nicht nur deutsche Designanmeldungen / Designs, sondern
sämtliche Designanmeldungen / Designs weltweit. Bei Bedarf,
beispielsweise wenn gesetzliche Vorschriften die Einschaltung eines
nationalen Anwaltes vorschreiben, kooperieren wir mit ortsansässigen
Anwälten. Wir sind weltweit mit anderen Anwaltskanzleien vernetzt.
Zur
Vermeidung von Missverständnissen sei angemerkt, dass die vorstehenden
Ausführungen nur als eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen
Informationen zum Design zu verstehen sind. Sie enthalten daher auch
vereinfachte und verallgemeinernde Aussagen. Eine vollständige und
verbindliche Darstellung der Materie ist in diesem Rahmen jedoch nicht
möglich. Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.
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