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Deutsche und Europäische Patentanwälte German and European Patent Attorneys

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UNSERE LEISTUNGEN


Allgemein
Patente
Gebrauchsmsuster
Marken
Designs
Durch Marken können Zeichen für die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen  geschützt werden. Die Eintragung einer Marke erfolgt jeweils für ein bestimmtes Schutzgebiet und hat die Wirkung, dass ausschließlich deren Inhaber berechtigt ist, diese zu benutzen, und Dritten zu untersagen, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für die Waren und Dienstleistungen, für die Marke eingetragen ist oder mit diesen ähnlichen, im Schutzgebiet zu benutzen.

Als Marken können alle graphisch darstellbaren Zeichen geschützt werden, z.B. Worte, Buchstaben, Zahlen, graphische Darstellungen, dreidimensionale Gestaltungen, Farben und akustische Elemente. Voraussetzung ist hierbei, dass die Zeichen geeignet sind, Waren und / oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dabei gibt es eine Reihe von Zeichen, die vom Schutz ausgeschlossen sind, wie beispielsweise Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die ausschließlich aus die jeweiligen Waren und / oder Dienstleistungen beschreibenden Angaben bestehen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, Wappen, Hoheitszeichen sowie amtliche Prüf- und Gewährzeichen.

Damit ein Zeichen als deutsche Marke eingetragen werden kann, muss zunächst eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Bei der Anmeldung müssen die Waren und Dienstleistungen angegeben werden, für die Marke geschützt werden soll. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob die Anmeldung die amtlichen Formvorschriften erfüllt und als Marke für die betreffenden Waren und / oder Dienstleistungen schutzfähig ist. Wenn diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird die Marke im amtlichen Markenregister eingetragen und die Eintragung veröffentlicht. Innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung können Inhaber älterer Rechte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt einlegen. Begründete Widersprüche können eine vollständige oder teilweise Löschung der Marke zur Folge haben. Eingetragene Marken können auf Antrag Dritter jedoch unter bestimmten Umständen auch noch später gelöscht werden.

Die Schutzdauer einer eingetragenen deutschen Marke ist zeitlich unbegrenzt. Allerdings muss zur Aufrechterhaltung des Schutzes alle 10 Jahre eine Verlängerungsgebühr an das Deutsche Patent- und Markenamt gezahlt werden.

Marken können nicht nur für Deutschland, sondern auch für andere Länder geschützt werden. Dazu müssen  Anmeldungen bei den dafür zuständigen Ämtern eingereicht werden. Die Eintragung erfolgt dann entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Als deutsche und europäische Markenanwälte können wir Ihnen sämtliche Leistungen anbieten, die zur Erlangung und Verteidigung eines weltweiten Markenschutzes sowie im Zusammenhang mit Verletzungsangelegenheiten notwendig sind, wie beispielsweise:

  • Ausarbeitung und Einreichung vom Markenanmeldungen
  • Übernahme der Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem europäischen Harmonisierungsamt zur Schutz von Marken und Designs (HABM) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
  • Betreuung von Markenanmeldungen im Prüfungsverfahren
  • Betreuung von Marken nach deren Eintragung
  • Verlängerung der Schutzdauer eingetragener Marken
  • Verteidigung von Marken im Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren
  • Angriff eingetragener Marken
  • Beratung und Vertretung in Verletzungsangelegenheiten
  • Durchführung von Markenrecherchen
  • Überwachung fremder Markeneintragungen
  • Anfertigung von Gutachten
  • Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen
  • Beratung in sämtlichen Markenangelegenheiten weltweit
  • Zusammenarbeit mit erfahrenen ausländischen Vertretern zur effektiven Verfahrensführung im Ausland

Dies betrifft nicht nur deutsche Markenanmeldungen / Marken, sondern sämtliche Markenanmeldungen / Marken weltweit. Bei  Bedarf, beispielsweise wenn gesetzliche Vorschriften die Einschaltung eines nationalen Anwaltes vorschreiben, kooperieren wir mit ortsansässigen Anwälten. Wir sind weltweit mit anderen Anwaltskanzleien vernetzt.
 
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei angemerkt, dass die vorstehenden Ausführungen nur als eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zur Marke zu verstehen sind. Sie enthalten daher auch vereinfachte und verallgemeinernde Aussagen. Eine vollständige und verbindliche Darstellung der Materie ist in diesem Rahmen jedoch nicht möglich. Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


► Rechtliche Hinweise                    ► Impressum