UNSERE LEISTUNGEN
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Durch Marken
können Zeichen
für die Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen
geschützt werden. Die Eintragung einer Marke erfolgt jeweils für ein
bestimmtes Schutzgebiet und hat die Wirkung, dass ausschließlich deren
Inhaber berechtigt ist, diese zu benutzen, und Dritten zu untersagen,
ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke
identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für die Waren und
Dienstleistungen, für die Marke eingetragen ist oder mit diesen
ähnlichen, im Schutzgebiet zu benutzen.
Als Marken können alle
graphisch darstellbaren Zeichen geschützt werden, z.B. Worte,
Buchstaben, Zahlen, graphische Darstellungen, dreidimensionale
Gestaltungen, Farben und akustische Elemente. Voraussetzung ist
hierbei, dass die Zeichen geeignet sind, Waren und / oder
Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu
unterscheiden. Dabei gibt es eine Reihe von Zeichen, die vom Schutz
ausgeschlossen sind, wie beispielsweise Zeichen, denen jegliche
Unterscheidungskraft fehlt, die ausschließlich aus die jeweiligen Waren
und / oder Dienstleistungen beschreibenden Angaben bestehen, die gegen
die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, Wappen,
Hoheitszeichen sowie amtliche Prüf- und Gewährzeichen.
Damit ein Zeichen als deutsche
Marke
eingetragen werden kann, muss zunächst eine Markenanmeldung beim
Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Bei der Anmeldung
müssen die Waren und Dienstleistungen angegeben werden, für die Marke
geschützt werden soll. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft, ob die
Anmeldung die amtlichen Formvorschriften erfüllt und als Marke für die
betreffenden Waren und / oder Dienstleistungen schutzfähig ist. Wenn
diese Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird die Marke im
amtlichen Markenregister eingetragen und die Eintragung veröffentlicht.
Innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung können Inhaber
älterer Rechte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke beim
Deutschen Patent- und Markenamt einlegen. Begründete Widersprüche
können eine vollständige oder teilweise Löschung der Marke zur Folge
haben. Eingetragene Marken können auf Antrag Dritter jedoch unter
bestimmten Umständen auch noch später gelöscht werden.
Die
Schutzdauer einer eingetragenen deutschen Marke ist zeitlich
unbegrenzt. Allerdings muss zur Aufrechterhaltung des Schutzes alle 10
Jahre eine Verlängerungsgebühr an das Deutsche Patent- und Markenamt
gezahlt werden.
Marken können nicht nur für Deutschland, sondern
auch für andere Länder geschützt werden. Dazu müssen
Anmeldungen
bei den dafür zuständigen Ämtern eingereicht werden. Die Eintragung
erfolgt dann entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Als
deutsche und europäische Markenanwälte können wir
Ihnen sämtliche Leistungen anbieten, die zur Erlangung und Verteidigung
eines weltweiten Markenschutzes sowie im Zusammenhang mit
Verletzungsangelegenheiten notwendig sind, wie beispielsweise:
- Ausarbeitung und Einreichung vom Markenanmeldungen
- Übernahme
der Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem
europäischen Harmonisierungsamt zur Schutz von Marken und Designs
(HABM) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Betreuung von Markenanmeldungen im Prüfungsverfahren
- Betreuung von Marken nach deren Eintragung
- Verlängerung der Schutzdauer eingetragener Marken
- Verteidigung von Marken im Widerspruchsverfahren,
Löschungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren
- Angriff eingetragener Marken
- Beratung und Vertretung in Verletzungsangelegenheiten
- Durchführung von Markenrecherchen
- Überwachung fremder Markeneintragungen
- Anfertigung von Gutachten
- Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen
- Beratung in sämtlichen Markenangelegenheiten weltweit
- Zusammenarbeit mit erfahrenen ausländischen
Vertretern zur effektiven Verfahrensführung im Ausland
Dies
betrifft nicht nur deutsche Markenanmeldungen / Marken, sondern
sämtliche Markenanmeldungen / Marken weltweit. Bei Bedarf,
beispielsweise wenn gesetzliche Vorschriften die Einschaltung eines
nationalen Anwaltes vorschreiben, kooperieren wir mit ortsansässigen
Anwälten. Wir sind weltweit mit anderen Anwaltskanzleien vernetzt.
Zur
Vermeidung von Missverständnissen sei angemerkt, dass die vorstehenden
Ausführungen nur als eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen
Informationen zur Marke zu verstehen sind. Sie enthalten daher auch
vereinfachte und verallgemeinernde Aussagen. Eine vollständige und
verbindliche Darstellung der Materie ist in diesem Rahmen jedoch nicht
möglich. Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.
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